Mitteilung des Amtes für Umwelt
Im letzten Jahr haben die Gemeinden der Teilgebiete 1 und 2 zusammen mit den beauftragten Büros an der Kartierung für die Naturgefahrenkarten gearbeitet. Ohne das grosse Engagement und die wertvollen Hinweise aus den Gemeinden wäre dies nicht möglich gewesen. In wenigen Wochen werden die ersten Produkte zur Vernehmlassung ausgeliefert.
Die Vernehmlassung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt besteht die Möglichkeit, zur Karte der Phänomene, den Intensitätskarten sowie den Szenarienblättern Stellung zu nehmen. Wir empfehlen dringend, diese Möglichkeit zu nutzen. Denn: In einem zweiten Schritt werden Ihnen die Gefahren- sowie die Massnahmenkarten und die technischen Berichte zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Gefahrenkarte beruht vollständig auf den Daten der Intensitätskarten. Die Rückmeldemöglichkeiten der ersten Vernehmlassung sind deshalb sehr wichtig! Die Gemeinden müssen die Intensitätskarten besonders gut studieren.
Die Vernehmlassungsunterlagen werden in den nächsten Tagen verschickt. Eine gründliche Durchsicht aller Kartenprodukte beansprucht etwa einen halben bis einen ganzen Tag. Der im Versand angegebene 25. August 2011 ist verbindliche Eingabefrist. Verspätete Vernehmlassungsantworten können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit der Lieferung der Vernehmlassungsunterlagen werden ausführliche Anleitungen dazu versandt, wie die Karten und Berichte zu prüfen sind, auf welche Punkte zu achten ist und wie die Rückmeldungen einzureichen sind.