In der Schweiz gilt im Umgang mit Problemen das Subsidiaritätsprinzip, auch im Fall von Naturgefahren. Es besagt, dass die Probleme dort gelöst werden, wo sie auftreten. Die politisch nächst höhere Stufe stellt Hilfsmittel zur Verfügung.
Die Naturgefahrenhinweiskarte und Naturgefahrenkarten sind solche Hilfsmittel, sie gehören in den Bereich Prävention. Sie müssen gemäss Bundesgesetzgebung erstellt werden. Im Kanton Thurgau laufen die Arbeiten seit Herbst 2009 und sollen 2013 abgeschlossen sein.
Stand der Arbeiten an den Naturgefahrenkarten: 22.6.2010
Kartierung der Naturgefahren im Kanton Thurgau - das Naturgefahrenprojekt: siehe Anhang: Dossier Naturgefahren.
Beachten Sie auch die Informationen für die Öffentlichkeit und die Schulen unter 'Grundlagen erheben'.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Dossier Naturgefahren2.pdf | 140.43 KB |