Naturgefahren - Informationen für Gemeinden

In der Schweiz gilt im Umgang mit Problemen das Subsidiaritätsprinzip, auch im Fall von Naturgefahren. Es besagt, dass die Probleme dort gelöst werden, wo sie auftreten. Die politisch nächst höhere Stufe stellt Hilfsmittel zur Verfügung.

Die Naturgefahrenhinweiskarte und Naturgefahrenkarten sind solche Hilfsmittel, sie gehören in den Bereich Prävention. Sie müssen gemäss Bundesgesetzgebung erstellt werden. Im Kanton Thurgau laufen die Arbeiten seit Herbst 2009 und sollen 2013 abgeschlossen sein.

Im Ostteil des Kantons laufen die Kartierungsarbeiten wie vorgesehen. Im Wetteil des Kantons werden die mittlerweile vorliegenden Karten und Grundlagen einer gründlichen Prüfung durch die betroffenen Gemeinden und die Fachstellen des Kantons unterzogen. Dies dauert länger als vorgesehen, erweist sich aber als durchwegs notwendige Massnahme.

Kartierung der Naturgefahren im Kanton Thurgau - das Naturgefahrenprojekt: siehe Anhang: Dossier Naturgefahren.

Beachten Sie auch die Informationen für die Öffentlichkeit und die Schulen unter 'Grundlagen erheben'.

AnhangGröße
Dossier Naturgefahren.pdf140.43 KB
Gefahrenparcours Stettfurt.pdf3.52 MB
Gefahrenkarte_20110628_net.pdf439.33 KB
Gefahrenhinweiskarte_20110627_net.pdf75.91 KB