In den Regionen Hinterthurgau und Unterthurgau wird mit der Kartierung der Gefahrengebiet im Laufe des Dezembers begonnen.
Hochwasser, Rutschungen und Sturzprozesse sind die im Thurgau zu erwartenden Naturgefahren. Wenn sie eintreten, entstehen meist sehr grosse Schäden an Bauten, Anlagen, Fahrhabe – manchmal kosten sie auch Menschenleben. Verhindern lassen sich diese Gefahren nicht, sich vor ihnen schützen ist möglich, was jedoch viel kosten kann. Ein besserer Ansatz ist, ihnen auszuweichen. Dafür werden in der ganzen Schweiz die sogenannten Gefahrenkarten erstellt. Gemäss Vorgabe des Bundes müssen sie bis ins Jahr 2011 erstellt sein. Die Karten bezeichnen für jede Naturgefahr jene Gebiete, in denen eine Gefährdung besteht. Diese sollen bei raumwirksamen Tätigkeiten, das heisst z.B. bei der Zonenplanung, beim Bau von Gebäuden und Strassen oder beim Bau anderer grosser Anlagen, entsprechend berücksichtigt werden. Ziel ist, die Schadensummen und die Opfer- zahl bei Naturereignissen zu minimieren.
Die Erstellung dieser Karten ist in zwei Gesetzen vorgeschrieben: Sowohl das Bundesgesetz über den Wasserbau als auch jenes zum Wald verpflichten die Kantone, solche Gefahren- karten zu erstellen. Diese sind auf der Basis der Gefahrenhinweiskarte zu erstellen, die bereits im Besitz der Gemeinden sind.
Im Kanton Thurgau wird in den nächsten Wochen mit der Erarbeitung der Gefahrenkarten begonnen. Beauftragt damit wurde die Ingenieurgemeinschaft Boehringer AG / Rizzolli AG. Der Kanton Thurgau wurde in vier Grossregionen unterteilt, die aufgrund der Gewässer- systeme ausgewählt wurden. In den zwei Regionen Unterthurgau und Hinterthurgau werden im Laufe des Dezembers 2009 die Aufnahmen und Befragungen beginnen. Die Gemeinden sind bei der Erarbeitung der Gefahrenkarte wichtige Partner. Die Ingenieure sind auf die tatkräftige Mithilfe angewiesen, denn nur Menschen aus der näheren Umgebung wissen z.B. wann welches Unwetter zu ungefähr welchen Schäden geführt hat. Solche Angaben sind sehr wichtig. Sie helfen mit, mögliche Auswirkungen weiterer Ereignisse in einem tragbaren Rahmen zu halten.
Die Karte zeigt, wie der Kanton Thurgau, entsprechend den Einzugsgebieten der Fliessgewässer, in Bearbeitungsgebiete aufgeteilt wurde. Der Verlauf der Linien zeigt, dass bei der Kartierung der Naturgefahrengebiete auf die Grenzen der Gewässersysteme Rücksicht genommen wurde und nicht auf die Gemeinde- oder Kantonsgrenzen. In der ersten Etappe sind die Teilgebiete 1 und 2 von der Kartierung betroffen. In den Grenzgebieten wird die Arbeit mit den Nachbarkantonen koordiniert.

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| Anhang | Größe |
|---|---|
| Gefahrenkarte_CD.pdf | 177.9 KB |
| Gefahrenhinweiskarte_CD.pdf | 135.87 KB |
| Karte der Teilgebiete der Naturgefahrekartierung | 3.8 MB |